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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Heilpraktiker für Psychotherapie (AGB)

der Praxis Leben in Balance – Wegbegleitung, Coaching, Heilarbeit, Hypnose
Inhaberin: Christine Keller, M.A.
Heilpraktikerin für Psychotherapie
Mühlthal 8
85625 Glonn

Psychotherapie- und Beratungsleistungen

§ 1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Heilpraktiker eingeschränkt für Psychotherapie – nachfolgend „Heilpraktiker (Psychotherapie)“ genannt – und dem Klienten als Behandlungsvertrag/Beratungsvertrag (nachfolgend „Vertrag“ genannt) im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Heilpraktikers (Psychotherapie), die Heilkunde/Beratung gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker (Psychotherapie) zum Zwecke der Diagnose, der Psychotherapie, der Beratung, des Coachings bzw. der Supervision wendet.
Der Heilpraktiker (Psychotherapie) ist berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Heilpraktiker (Psychotherapie) aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers (Psychotherapie) für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten.
 

§ 2 Inhalt und Zweck des Vertrages

Der Heilpraktiker (Psychotherapie) erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Psychotherapie anwendet.
Über die Beratungs-, Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Klient nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Heilpraktiker (Psychotherapie) über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde.
Grundlagen der Therapie- und Beratungsangebote sind die Gesprächstherapie nach Rogers, die Grundlagen der Systemischen Beratung, die Grundlagen der Hypnose sowie andere gängige Therapieformen. Die eingesetzten Verfahren und Methoden sind wissenschaftlich anerkannt und bewährt. Trotzdem kann ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.
Es werden vom Heilpraktiker (Psychotherapie) gegebenenfalls auch Methoden angewendet, die nicht uneingeschränkt anerkannt und auch nicht uneingeschränkt dem Stand der Wissenschaft entsprechen, z.B. Energiearbeit wie Reiki. Soweit der Klient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er dies gegenüber dem Heilpraktiker (Psychotherapie) mündlich zu erklären.
Der Heilpraktiker (Psychotherapie) darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine Medikamente verordnen. Auf Wunsch und bei Notwendigkeit werden dem Klienten energetische Blüten (z.B. von E. Bach) oder ätherische Öle (z.B. als Duftstift) mitgegeben, die im Behandlungspreis enthalten sind.
 

 

§ 3 Mitwirkung des Patienten/Klienten

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker (Psychotherapie) ist jedoch berechtigt, die Behandlung/Beratung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Klient Behandlungs- bzw. Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

 

 

§ 4 Honorierung des Heilpraktikers (Psychotherapie)

Der Heilpraktiker (Psychotherapie) hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Heilpraktiker (Psychotherapie) und Patient/Klient vereinbart sind, gelten die Sätze der Preisliste des Heilpraktikers (Psychotherapie). Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen.
Über die zu zahlenden Honorare erhält der Klient einmal monatlich eine Rechnung; diese ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen durch Überweisung auf das Konto des Heilpraktikers (Psychotherapie) zu bezahlen.
Alternativ zu § 4 Abs. 2 kann auch vorab nachstehendes vor Beginn der Behandlung vereinbart werden. Die Honorare sind nach jeder Behandlung vom Patienten bar gegen Erhalt einer Quittung zu bezahlen. Nach Abschluss der Behandlung erhält der Patient auf Wunsch eine Rechnung gemäß § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Behandlungsterminen schuldet der Klient der Praxis ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % der Gesamtgebühr bei Absage am gleichen Tag, 24 Stunden vorher 75 % der Gebühr und 48 Stunden vorher 50 % der Gebühr. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Patient 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne sein Verschulden, z.B. durch einen Unfall, nachweislich am Erscheinen gehindert ist.
 

§ 5 Honorarerstattung durch Dritte

Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Heilpraktiker (Psychotherapie) führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
Soweit der Heilpraktiker (Psychotherapie) im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung nach § 2 Absatz 2 den Patienten/Klienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 4 Absatz 1 und beschränkt sich der Umfang der Leistungen des Heilpraktikers (Psychotherapie) nach § 2 Absatz 2 nicht auf erstattungsfähige Leistungen.
Der Heilpraktiker (Psychotherapie) erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Patient/Klient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.
 

§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung/Beratung

Der Heilpraktiker (Psychotherapie) behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten.
Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker (Psychotherapie) aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann. Von der Schweigepflicht ausgenommen sind generell die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten und der Schutz höherer Rechtsgüter.
Der Heilpraktiker (Psychotherapie) führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht herausverlangen. Absatz 2 bleibt unberührt.
Sofern der Klient eine Behandlungs-/Beratungsakte verlangt, erstellt diese der Heilpraktiker (Psychotherapie) kostenpflichtig aus der Handakte.
Handakten werden vom Heilpraktiker (Psychotherapie) 30 Jahre nach der letzten Behandlung/Beratung oder 10 Jahre nach dem Tod des Patienten/Klienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke in Frage kommen könnten.
 

§ 7 Rechnungsstellung

Auf Wunsch bzw. nach Absprache kann der Klient zur Vorlage beim Finanzamt oder für die eigene Aufbewahrung eine Rechnung erhalten, die weder eine Diagnose enthält noch eine Aufschlüsselung der in Anspruch genommenen Leistungen beinhaltet, aus der auf eine Diagnose geschlossen werden könnte.

 

§ 8 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

 

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

 

 

§ 10 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist 85560 Ebersberg.

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